Barrierefreiheit wird bald zur Pflicht: Was Firmen an ihren Websites ändern müssen

Gute Zusammenfassung mit den wesentlichen Informationen rund um das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG).

Das Thema liegt in der Regel bei allen Konzernen auf dem Tisch. Betrifft meiner Meinung nach jedoch Unternehmen aller Größenordnungen, die im B2C-Handel tätig sind, mehr oder weniger.

… am 28. Juni 2025 tritt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) in Kraft. Damit setzt Deutschland den bereits 2019 beschlossenen Accessibility Act der Europäischen Union in nationales Recht um.
­ Das BFSG macht lediglich Ausnahmen für private, rein geschäftliche Webangebote eines Unternehmens an andere sowie an Kleinbetriebe mit weniger als zehn Mitarbeitern und höchstens zwei Millionen Euro Umsatz. Alle anderen sollten die verbleibenden Monate der Umstellungsphase daher dringend nutzen, um den Auftritt im Web barrierefrei zu gestalten (g+).
— Weiterlesen www.golem.de/news/barrierefreiheit-deutsche-webseiten-sind-versetzungsgefaehrdet-2409-188655.html